Ausgabe vom 06.03.2026 Seite 3

Suchbegriffe 06.03.2026    3


Norwegen-Mord wird neu verhandelt Metelen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Waffenhändler aus dem Westmünsterland aufgehoben. Dieses war vor einem Jahr am Landgericht in Münster ergangen und stand in engem Zusammenhang mit dem Mord an einer jungen Frau aus Metelen in Norwegen. Die 11. Große Strafkammer sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der Waffenhändler einem Ahauser eine Pistole vom Typ Walther P99 aktiv überlassen hatte – obwohl dieser keine Waffenbesitzkarte hatte. Mit dieser Waffe erschoss der Ahauser am 3. Oktober 2023 während einer Norwegenreise seine Freundin (24) aus Metelen. Später nahm sich der Ahauser in der Untersuchungshaft das Leben. Das Gericht verurteilte den Waffenhändler im Nachgang unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung. Das Überlassen der Pistole an einen Nichtberechtigten reiche jedoch für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung nicht aus, so der BGH. Der Fall wurde an das Landgericht zurückverwiesen und muss neu verhandelt werden.Ameos-Klinikum kündigt Mitarbeitern Warendorf Mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ameos-Klinikums in Warendorf haben jetzt ihre Kündigungen erhalten. Das ...