Ausgabe vom 28.02.2026 Seite 39
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Heizung prüfen und optimieren Für wen es 2026 Pflicht wird In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet sich eine ältere Heizungsanlage und in dem Gebäude gibt es sechs oder mehr Wohneinheiten? Dann sind Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, einen Heizungscheck durchführen zu lassen. Darauf weist Zukunft Altbau hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm. Laut Gebäudeenergiegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60b.html">GEG, Paragraf 60b) gilt dies in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten und für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, also zum Beispiel Gas-, Ãl- und Holzheizungen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser GröÃe gilt laut Zukunft Altbau übrigens eine separate Prüfpflicht. Ziel ist es, Energieverluste zu vermeiden und die Heizung zu optimieren. Manche Eigentümer müssen noch in diesem Jahr reagieren. Entscheidend ist der Stichtag. Am besten prüfen Eigentümer, wann die Heizungsanlage aufgestellt oder eingebaut wurde. War dies am 1. Oktober 2009 oder später, muss die Anlage innerhalb von 16 Jahren geprüft werden. Laut Gesetz muss man die Anlage innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer ...
