Ausgabe vom 28.02.2026 Seite 21
Suchbegriffe 28.02.2026 21
Tötung per Ausnahmegenehmigung? Kontroverse um Stadttauben: Limburg zwischen Bürgerentscheid, Gericht und geplatzter Ausschreibung Um es gleich vorweg zu nehmen: In Limburg sind Stadttauben bis heute nicht getötet worden, zumindest nicht im Auftrag der Stadt. âEine Falknerin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg bemüht sich derzeit durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, eine Ausnahmegenehmigung zum Taubentöten nach der Bundesartenschutzverordnung zu erlangenâ, berichtet Stefan Dickmann, Redakteur der Nassauischen Neuen Presse (NNP) auf Anfrage. Die Hürden dafür seien allerdings sehr hoch. Die Falknerin klage formal gegen das Regierungspräsidium in GieÃen, weil diese Behörde mit Blick auf die Bundesartenschutzverordnung formal zuständig sei. Hintergrund dieser Klage ist ein Erlass des hessischen Landwirtschaftsministeriums in Wiesbaden, der im Frühjahr 2025 aufgehoben worden war. Er hatte seit 2022 geregelt, dass Stadttauben in Hessen nicht unter die Bundesartenschutzverordnung fallen. Nach dem Urteil eines Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen, das zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen war, war der Erlass aufgehoben worden. âSeitdem gilt auch in Hessen: Stadttauben sind ebenfalls besonders geschützte Tiere ...
