Ausgabe vom 31.01.2026 Seite 45
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Leise genug? Strengere Anforderung an Wärmepumpen-Förderung Um staatliche Förderung zu erhalten, muss eine Luft-Wasser-Wärmepumpe seit Anfang 2026 strengere Grenzwerte einhalten als zuvor. Darauf weist Zukunft Altbau hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm. Der Bund fördert demnach nur noch Modelle, die zehn Dezibel leiser als die Grenzwerte der EU-Ãkodesignverordnung sind. Konkret bedeutet das: Die Fördergrenze liegt bei 60 Dezibel für Geräte mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung. Geräte mit einer geringeren Leistung dürfen 55 Dezibel nicht überschreiten. Die Geräusche entstehen in der Regel durch den Ventilator am AuÃengerät sowie Vibrationen des Kompressors. Die Modelle auf dem Markt erfüllen in der Regel die neuen Fördervorgaben für Deutschland bereits. Dennoch rät Zukunft Altbau: Wer sich eine neue Wärmepumpe anschaffen will, sollte vorher genau prüfen, ob die strengeren Anforderungen erfüllt werden. Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um die Emissionswerte â also den Schalldruck, den das Gerät am Erzeugungsort abgibt. Das darf man nicht mit dem Schall verwechseln, der beim Nachbarn oder bei der eigenen Wohnung ankommt â auch Immissionswerte ...
