Ausgabe vom 31.01.2026 Seite 11
Suchbegriffe 31.01.2026 11
Ruhestand: Steuerdaten zum Finanzamt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhalten Empfängerinnen und Empfänger grundsätzlich zunächst ohne Steuerabzüge. Das bedeutet aber nicht, dass die Einkünfte steuerfrei sind. Sie werden lediglich seit gut 20 Jahren nachgelagert besteuert. Darum sind Rentnerinnen und Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 2025 lag dieser für Alleinstehende bei 12.096 Euro, für Verheiratete bei 24.192 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt die notwendigen Rentendaten automatisch ans zuständige Finanzamt. Wer seine Steuererklärung digital â also zum Beispiel mit Elster oder einer Steuersoftware â erledigt, kann die Daten mittels Belegabruf so automatisch in die entsprechenden Zeilen im Formular einfügen lassen. Die Erklärung kann auch noch immer schriftlich abgegeben werden â die dafür notwendigen Formulare bekommt man entweder im Finanzamt oder auf der Internetseite https://formulare-bfinv.de/">formulare-bfinv.de. Ab in die Badewanne! Sieben Fragen rund ums Baden Für den einen frisst die Wanne im Badezimmer bloà wertvolle Quadratmeter Wohnraum. Für die andere ...
