Ausgabe vom 24.01.2026 Seite 39

Suchbegriffe 24.01.2026    39


Wenn der Strom ausfällt Was betroffene Mieter wissen sollten Ein plötzlicher Stromausfall kann den Alltag massiv beeinträchtigen: Licht, Heizung, Herd, Internet – oft geht nichts mehr. Kommt es wie Anfang Januar im Südwesten Berlins zu einem großflächigen Ausfall, stellen sich viele Betroffene dieselben praktischen Fragen: Darf ich die Miete mindern? Welche Versicherung kommt für mögliche Schäden durch den Stromausfall auf? Ja, Mieterinnen und Mieter können eine Mietminderung geltend machen, wenn ihr Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird. „Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter, gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen verursacht, beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich“, sagt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB). Das gelte unabhängig davon, ob der Stromausfall auf ein unvorhersehbares Ereignis wie etwa die Sabotage zurückzuführen ist. Selbst wenn Vermieter also keinerlei Schuld trifft, können Mieter darum eine Mietminderung verlangen. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie sehr die Nutzung der Wohnung durch den Stromausfall eingeschränkt ist. Ein kompletter Ausfall von ...