Ausgabe vom 08.09.2025 Seite 3
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Verfahren gegen dauerkranke Lehrerin Münsterr/düsseldorf Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Der Fall der Lehrerin war durch einen Rechtsstreit an die Ãffentlichkeit gelangt: Das Oberverwaltungsgericht für NRW mit Sitz in Münster hatte Mitte August entschieden, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist. Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz. Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen ...
