Ausgabe vom 24.05.2025 Seite 41

Suchbegriffe 24.05.2025    41


Bußgeld nach der Landung Änderung für Flüge in die Türkei Türkei-Urlaubern, die sich nach der Landung des Flugzeugs zu früh abschnallen und in den Gang stellen, drohen Bußgelder. Das geht aus einer neuen Verordnung der türkischen Generaldirektion für die Zivilluftfahrt hervor, die Anfang Mai veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Die Regel ist eigentlich jedem bekannt, der schon einmal geflogen ist: Nach der Landung muss man angeschnallt bleiben, bis das Flugzeug parkt. In der Realität aber sieht das oft anders aus. Laut der Generaldirektion zeigen Beschwerden, die sie erreicht haben, und Kontrollen an Bord: Viele Passagiere hielten sich nicht daran. Obwohl das Flugzeug noch rollt, schnallen sie sich ab, stehen auf, treten auf den Gang und öffnen Gepäckfächer. Das gefährde die Sicherheit und den Komfort anderer Passagiere. Airlines sind laut der Verordnung verpflichtet, während und auch nach der Landung die Anschnallpflicht bis zum Erreichen der Parkposition anzumahnen und explizit darauf hinzuweisen, dass bei Zuwiderhandlung eine Meldung an die Luftfahrtbehörde erfolgt – und eine Geldstrafe fällig wird. In der Verordnung selbst wird die Höhe des Bußgelds nicht genannt, der türkische Sender ...