Ausgabe vom 24.05.2025 Seite 7
Suchbegriffe 24.05.2025 7
Meta darf KI mit Nutzerdaten trainieren Gericht weist Eilantrag von Verbraucherschützern gegen Facebook-Mutter zurück Köln Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Facebook-Konzern Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf. Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoà gegen europäisches Datenschutzrecht begründet. Meta hatte angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. âWir tun dies aufgrund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessernâ, hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen. Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegründet, sagte Richter Oliver Jörgens. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angekündigte Verwendung der Daten für KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung ...