Ausgabe vom 05.05.2025 Seite 13

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Es ist amtlich: Vermindert schuldfähig Ein Jahr und vier Monate Gesamtstrafe Hanno Ewald EMSDETTEN/MÜNSTER. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten - so lautete das Urteil des Landgerichts Münster im Strafverfahren gegen eine 22-Jährige Emsdettenerin, die sich wegen mehrerer Straftaten der Anklage stellen musste. Und die Liste der Taten ist lang. Die Angeklagte hatte sich nach Ansicht des Gerichts des besonders schweren räuberischen Diebstahls, der Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung, der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und der Beleidigung in zwei Fällen schuldig gemacht (wir berichteten ausführlich). Diese Feststellungen beruhen auf der Einlassung der Angeklagten, auf Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Angeklagte allerdings alle zur Verurteilung führenden Straftaten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen, weshalb vor Urteilsausspruch eine so genannte Strafrahmenverschiebung vorgenommen werden musste. Da von der 22-jährigen Frau erhebliche Straftaten und eine Gefährdung für andere zu erwarten sind, ordnete das Gericht neben der ...