Ausgabe vom 01.02.2025 Seite 39

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Zahlung aussetzen Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid fehlt? Obwohl seit diesem Jahr die neue Grundsteuer gilt, warten viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch immer auf ihren finalen Grundsteuerbescheid. Einige Kommunen und Gemeinden hätten die Bescheide noch immer nicht versandt, obwohl die bisherige Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Ursächlich dafür sei zum Teil noch immer die fehlende Festlegung einiger Kommunen auf einen neuen Hebesatz. Dieser ist aber zur Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer – neben dem Grundsteuermessbetrag – unerlässlich. Laut Gesetz haben Kommunen noch bis Juni 2025 Zeit, die Hebesätze für 2025 rückwirkend festzulegen. Blöd nur: Bis dahin sind bereits die ersten Zahlungstermine der Grundsteuer fällig, die vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen sind – ohne Bescheid unmöglich. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, vorerst abzuwarten. Steuerzahler sollten in keinem Fall einfach die alte Grundsteuer zu den Stichtagen zahlen. Dieser Betrag könnte sowohl zu hoch als auch zu niedrig sein. Wurden Daueraufträge eingerichtet, um die vierteljährlichen Zahlungen zu leisten, ...