Ausgabe vom 01.02.2025 Seite 3
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Bewährungsstrafe nach tödlicher Narkose osnabrück Wegen des Todes einer Patientin hat das Landgericht Osnabrück einen Narkosearzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der heute 74 Jahre alte Anästhesist habe sich bei einer Zahnbehandlung Körperverletzung und fahrlässige Tötung zuschulden kommen lassen, teilte das Landgericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte es dem Gericht zufolge vor der Behandlung unterlassen, einen Funktionstest und einen Kurzcheck am Narkosegerät vorzunehmen. Dadurch fiel nicht auf, dass wegen eines defekten Ventils kein Sauerstoff durch das Gerät floss. Als er erkannte, dass seine 63 Jahre alte Patientin nicht mit Sauerstoff versorgt wurde, habe er es unterlassen, die Frau vom Narkosegerät zu trennen und zu beatmen. Bei der Patientin kam es daher zu einem funktionellen Kreislaufstillstand, was der Angeklagte aber nicht erkannt habe. Er habe bis zum Eintreffen des Notarztes versucht, sie über das Narkosegerät zu beatmen. Der Notarzt habe die Patientin zwar wiederbeleben können, sie sei aber nach wenigen Tagen an den Folgen der Sauerstoffunterversorgung gestorben, hieà es. Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er im Kern sein Verhalten gestanden ...