Ausgabe vom 07.12.2024 Seite 29

Suchbegriffe 07.12.2024    29


IGeL: Es gibt für Ärzte klare Regeln Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen Reiseimpfung, Ultraschall der Eierstöcke oder Messung des PSA-Wertes zur Krebsfrüherkennung − drei Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). „Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen“: Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzen-trale auf ihrer Webseite erklärt: Erstens: Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, also weder zur Behandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten dienen. Daher sind sie keine Kassenleistungen. Dazu zählen zum Beispiel sportmedizinische Untersuchungen, Tattooentfernungen, Paartherapien oder Reiseimpfungen. Zweitens: Leistungen, die der Arzt oder die Ärztin ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Behandlungsmethoden durchführt. Dazu zählen auch einige Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, etwa ein Ultraschall der Eierstöcke oder ein sogenannter PSA-Test, der Hinweise auf Prostata-Tumore geben kann. Liegt kein erhöhtes Erkrankungsrisiko vor, etwa weil es Krebsfälle in ...