Ausgabe vom 07.09.2024 Seite 38

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Kaution ist keine Pflicht Gewusst? Diese drei Fakten zur Mietkaution sollte jeder kennen Eine Mietkaution kann, muss aber nicht vereinbart werdenAusfallende Mietzahlungen, Beschädigungen des Parketts oder Bades: Bei der Vermietung einer Wohnung kann immer mal etwas schiefgehen. Deswegen verlangen die meisten Vermieterinnen und Vermieter von ihren Mietparteien eine Kaution zur Sicherheit. Eine Pflicht ist das aber nicht.Der Berliner Mieterverein weist darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter keine Kaution zu zahlen brauchen, wenn es dafür keine vertragliche Grundlage gibt ? etwa aufgrund einer Regelung im Mietvertrag. Fordert der Vermieter die Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt noch ein, kommt er mit diesem Wunsch zu spät.Drei Monatsmieten sind das höchste der GefühleDie Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt. Mehr als drei Monatskaltmieten dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht verlangen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung also außen vor. Beträgt die Kaltmiete 830 Euro und die Warmmiete 990 Euro, darf die Kaution daher höchstens bei 2490 Euro liegen.Eine nachträgliche Erhöhung ? etwa aufgrund steigender Miete oder weil der Höchstsatz zu Beginn des Mietverhältnisses nicht ausgeschöpft wurde ? ist dem Berliner Mieterverein zufolge ...