Ausgabe vom 07.09.2024 Seite 28

Suchbegriffe 07.09.2024    28


Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen wegnimmt Schadenersatz ist möglich Ein Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, ist genauso ein Teil der Vergütung wie die Festvergütung oder die variable Vergütung. ?Deswegen darf der Arbeitgeber diesen Dienstwagen in der Regel nicht wegnehmen?, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.Es gibt jedoch Ausnahmen, dafür gehörten unter anderem vertragliche Regelungen: Der Arbeitsvertrag oder die Dienstwagenvereinbarung legt die Voraussetzungen fest, unter denen der Arbeitgeber die Rücknahme des Wagens verlangen kann. Ein Beispiel hierfür wäre laut Meyer eine über sechs Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine wirksame Versetzung eines Außendienstmitarbeiters auf eine Tätigkeit im Innendienst ohne Reisetätigkeiten.Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Dienstwagen ebenfalls zurückfordern, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Auch hier ist jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung notwendig, die den Arbeitgeber berechtigt, den Wagen sofort nach Ausspruch der Kündigung herauszuverlangen, so Meyer.Enthält der Arbeitsvertrag jedoch keine speziellen Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des ...