Ausgabe vom 10.08.2024 Seite 44
Suchbegriffe 10.08.2024 44
Bauart ist entscheidend Schaden am Swimmingpool: Welche Versicherung leistet? est verbaut oder lose aufgestellt? Das ist eine der entscheidenden Fragen, wenn es darum geht, die Kosten für die Installation eines Pools im eigenen Garten abzuschätzen. Die Antwort auf die Frage entscheidet aber auch darüber, welche Versicherung zahlt, wenn das Schwimmbecken bei Sturm, Hagel oder Feuer Schaden nimmt. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.Bei fest verbauten Pools greift nämlich die Wohngebäudeversicherung, sofern Eigentümerinnen und Eigentümer diese optionale Leistung in ihrem Vertrag eingeschlossen haben. Insbesondere bei nachträglich eingebauten Schwimmbecken sollten Versicherte ihren Anbieter informieren, rät der Gesamtverband der Deutschen Versichungswirtschaft. Dabei gilt ein Pool als fest verbaut, wenn er mindestens zur Hälfte ins Erdreich eingelassen wurde.Bei Schäden durch Überschwemmungen braucht es ZusatzschutzFrei aufgestellte Schwimmbäder und Planschbecken werden laut GDV hingegen dem Hausrat zugeordnet. Schäden an solchen Exemplaren seien im Rahmen der Außenversicherung vorübergehend über die Hausratpolice geschützt ? vorübergehend, weil der Schutz durch die Außenversicherung grundsätzlich zeitlich begrenzt ...