Ausgabe vom 04.07.2024 Seite 3

Suchbegriffe 04.07.2024    3


Menschen Münsterland e.V. verabschiedet Klaus Ehling 15 Jahre lang stand Verfrühter Ferienstart kann teuer werden Ministerium und Bezirksregierung pochen auf Schulpflicht / Ärzteverband rät Schulen zu Eigenkontrollen Endlich, Ferien! Nicht nur für Schüler, auch für immer mehr Familien kann der letzte Schultag nicht früh genug kommen. Das Schwänzen nimmt kurz vor Ferienbeginn zu, um günstiger in den Urlaub reisen zu können. Dabei droht allerdings Ärger. In Deutschland gilt laut NRW-Schulministerium die Schulpflicht, gegen die nicht verstoßen werden darf. Die wichtigsten Fragen und Antworten:Einer der Sprecher des NRW-Schulministeriums, Frank Lehmkuhl, weist darauf hin, dass die Schulpflicht an allen Tagen gilt ? auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung, um einen günstigen Ferienflieger zu bekommen, sei nicht zulässig.Das kann aus Sicht der Bezirksregierung Münster nicht als Argument gelten ? ?und ist sicherlich auch nicht überall so gegeben?, sagt deren Sprecher Andreas Winnemöller. ?Auch die letzten Tage vor den Ferien gehören zum Unterrichtskonzept. Es gilt die Schulpflicht.?Wer vom Unterricht beurlaubt werden möchte, benötigt laut NRW-Schulministerium einen wichtigen Grund. Möglich sei eine Beurlaubung zum Beispiel aus persönlichen ...