Ausgabe vom 03.07.2024 Seite 23

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Erlaubnis später beantragt Der Grund: Vieles davon geschehe im Rahmen von Badesicherheit. Tauchgänge und das Einbringen von Gewichten: Hierfür braucht es keine zusätzliche Genehmigung. Anders sieht es da bei dem Rettungsboot aus. ?In Not- und Krisenfällen? seien Fahrten nicht genehmigungspflichtig.Allerdings: ?Das Befahren des Gewässers zu Übungszwecken ist genehmigungsbedürftig?, wie der Kreis auf Nachfrage mitteilt. Hierfür habe die Kommune nun einen Antrag gestellt ? anders gesagt: Es lag keine Genehmigung vor. Auf Nachfrage teilt der Kreis jedoch mit, dass die Kommune diese Genehmigung erhalten werde, da in den Augen der Behörde keine Bedenken bestehen. Der Sicherheit verpflichtet Kritisch sieht er den Aufruf des ASV, die Mitglieder sollten dokumentieren, wann sie das Boot sehen. Da müsse er als Vorsitzender eines ehrenamtlichen Vereins an seine Mitglieder denken. Ärger am Bade- und Angelsee in Saerbeck: ASV schreibt Offenen Brief ?Sofern der Badebetrieb nicht gestört wird ...? Kommune bezieht Stellung zu den Vorwürfen des Angelsportvereins Das Schreiben der Angler hat für Stirnrunzeln im Saerbecker Rathaus gesorgt. ?Wir hätten uns gewünscht, dass der Angelsportverein diesen Dialog mit uns fortsetzt?, betont die Kommune auf Nachfrage unseres ...