Ausgabe vom 01.06.2024 Seite 6

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EU-Beschluss: Obergrenze für Bargeld kommt Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten ? allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10 000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.Die neuen Vorschriften geben zudem den Finanzermittlungsstellen ? in Deutschland beim Zoll angesiedelt ? mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden.Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die ?Anti-Money Laundering Authority? (AMLA). Sie soll Mitte 2025 den Betrieb aufnehmen und die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. ...