Ausgabe vom 25.05.2024 Seite 42
Suchbegriffe 25.05.2024 42
Steuervorteil schwindet Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam Wer seine mindestens zehn Jahre alte, zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie einer energetischen Sanierung unterzieht, kann dabei steuerlich profitieren. Die Kosten des ausführenden Fachunternehmens sind zu 20 Prozent absetzbar ? bis zu einer Höchstgrenze von 40 000 Euro und verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler parallel keine anderen Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Und, dass sie den Aufwand nicht in Raten bezahlen. Sonst ist der Bonus unter Umständen verspielt.Genau das ist Steuerzahlern bereits passiert. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 8 K 1534/23) verweist der Bund der Steuerzahler. In dem konkreten Fall hatte ein Paar in seinem Einfamilienhaus eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Preis: rund 8120 Euro. Im Jahr der Fertigstellung bezahlte das Paar aber zunächst nur 2000 Euro, der restliche Betrag sollte in Raten abgestottert werden. Das zuständige Finanzamt versagte dem Paar den Steuerabzug daraufhin. Zurecht, wie das Gericht später feststellte.?Ausgaben werden im Steuerrecht in der Regel nur ...