Ausgabe vom 27.02.2024 Seite 16
Suchbegriffe 27.02.2024 16
Rechtzeitig Vorsorge treffen EMSDETTEN. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann die Situation eintreten, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Ohne Vollmacht darf keine Person für einen anderen volljährigen Menschen rechtlich stellvertretend vollumfänglich handeln, betont die Caritas in einem Pressetext. Es bedarf der vorherigen Festlegung, wer stellvertretend tätig werden darf bzw. welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. In einer Sprechstunde des Caritasverbandes sollen die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie rechtliche Betreuung angesprochen werden. Die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung sind Möglichkeiten, für eigene krankheits- bzw. behinderungsbedingte Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen, betont die Caritas in einem Pressetext. Die persönliche Vorsorge sei grundsätzlich für jeden Menschen, auch in jungen Jahren, dringend zu empfehlen. Der Betreuungsverein des Caritasverbandes Rheine berät jeden 1. Mittwoch im Monat (das nächste Mal am Mittwoch, 5. März) von 9 bis 11 Uhr im Altenwohnheim St. Josef-Stift (Am Markt 2-4), zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Sprechstunde steht ebenfalls allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und ...