Ausgabe vom 18.11.2023 Seite 3
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Verbot von Palästinademo rechtswidrig Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat die Entscheidung der münsterischen Polizei, eine für Freitag geplante Mahnwache und eine für Samstag geplante Demonstration für Palästina zu verbieten, als rechtswidrig bewertet. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass bei vorherigen Kundgebungen skandierte Parolen wie ?Kindermörder Israel? nicht zwingend antisemitisch sein müssen, sondern auch als Kritik am Staat Israel bewertet werden könnten.Die münsterische Polizei hatte ihre Entscheidung in einer 29-seitigen Stellungnahme an den Anmelder der Kundgebungen begründet. Diese liegt unserer Redaktion vor. Sie sah unter anderem die öffentliche Sicherheit gefährdet. Die Polizei verwies darauf, dass es am Rande ähnlicher Kundgebungen, die dieselbe Person angemeldet hatte, wiederholt zu Straftaten gekommen sei. So seien israelfeindliche Parolen mit strafrechtlicher Relevanz skandiert und das Existenzrecht des Staates Israels negiert worden. In 24 Fällen fertigten die Beamten Strafanzeigen. Die Polizei Münster legte am Freitagabend Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein gegen die Aufhebung der Verbotsverfügung. Die Demonstration am Samstag soll um 14 Uhr am Hauptbahnhof starten. Großübung im Bahnhof Über ...