Ausgabe vom 18.10.2023 Seite 3

Suchbegriffe 18.10.2023    3


Polizei stellt geständigen Autoknacker Besetzung scheitert an nächster Hürde Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht Im Übrigen dürfte die Entscheidung rechtlich aber nicht zu beanstanden sein, befand das Gericht, dessen Entscheidung damit deutlich milder ausfiel als die des Gerichts in Münster. So sehe die Kammer im Gegensatz zu der in Münster ?keine hinreichenden Anhaltspunkte? für eine manipulative Verfahrensgestaltung.Dies gelte auch für die Bewerbung, die 15 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen war. Bei einer Bewerbungsfrist handele es sich nicht um eine Ausschluss-, sondern um eine Ordnungsfrist. Die Einbeziehung späterer Bewerbungen sei möglich.Von einer einseitigen Bevorzugung der noch später hinzugekommenen Bewerberin sei nicht auszugehen. Der Minister habe die Gründe für die Verzögerung nachvollziehbar geschildert.Limbach hatte argumentiert, mit den Überbeurteilungen habe der Gesetzgeber ausdrücklich bezweckt, Bewerber unterschiedlicher Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Beurteilungsskalen vergleichbar zu machen.?Das Ministerium wird die Entscheidung nun sorgfältig auswerten?, hieß es am Dienstag aus dem Justizministerium. Das betreffe insbesondere die bislang unstreitige, nun aber von zwei Verwaltungsgerichten beanstandete ...