Ausgabe vom 28.09.2023 Seite 25

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Eine Person verletzt Die Frage, ob die Stadt als Stadion-Eigentümer dem Pächter Preußen Münster in Bezug auf Pyrotechnik Auflagen gemacht hat, beantwortet der städtische Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer unter Verweis auf die Stadionordnung. Der zufolge ist das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, untersagt. Die Vorgänge im Stadion am Dienstag würden von der Polizei ausgewertet. Sollten Täter ermittelt werden, werden abhängig von der Art der Pyrotechnik Strafverfahren direkt durch die Polizei eingeleitet. Andernfalls würden die Vorgänge dem Ordnungsamt zur Durchführung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren übersandt. ?Diese werden dann hier konsequent verfolgt?, betonte Heuer, der selbst im Stadion zugegen war.Nach Heuers Informationen ist eine Person leicht verletzt worden, die aber nach notärztlicher Versorgung im Stadion habe bleiben können. Aus Sicht des Ordnungsdezernenten stellt sich die Frage nach den Verstecken für das Pyro-Material.da Geschäftsführer Kittner: ?Das wirft uns weit zurück? Vereinsvertreter von Pyroshow vor dem Pokalspiel überrascht ? Nachspiel beim DFB Münster.Rein optisch betrachtet, wenn Mann oder Frau Feuerwerk mögen, waren die gut drei Minuten ab 20.45 Uhr im Preußenstadion am Dienstag ein Augenschmaus. Wie Freitags ...