Ausgabe vom 16.09.2023 Seite 56

Suchbegriffe 16.09.2023    56


Arbeitsvertrag schriftlich abschließen Minijob: Arbeitgeber braucht Sozialversicherungsnummer So sollte man mit dem Arbeitgeber besprechen, ob es um einen 450-Euro-Minijob oder einen kurzfristigen Minijob handelt. Bei ersterem Modell darf der regelmäßige monatliche Verdienst 450 Euro nicht übersteigen. Bei einem kurzfristigen Minijob, der auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, spielt die Höhe des Arbeitsentgelts hingegen keine Rolle.Die Minijob-Zentrale rät darüber hinaus dazu, den Arbeitsvertrag am besten schriftlich abzuschließen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses spätestens einen Monat nach Jobantritt schriftlich festzuhalten. Das gilt dem Beitrag zufolge ebenso für Minijobber.Laut Minijob-Zentrale ist eine kurze Niederschrift ausreichend. Darin sollten die Vertragsbedingungen aufgeführt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Nicht zuletzt sollten Minijobber darauf achten, ihrem Arbeitgeber ihre Sozialversicherungsnummer mitzuteilen. Die Nummer wird durch die Deutsche Rentenversicherung vergeben und findet sich auf jedem Schreiben des Rentenversicherungsträgers.dpa Fakten statt Floskeln Was in Stellenanzeigen wichtig ist Für knapp jeden zweiten Befragten (49 Prozent) ist die Angabe ...