Ausgabe vom 11.09.2023 Seite 17
Suchbegriffe 11.09.2023 17
Wer soll was ?vergessen?? Recht auf Datenlöschung Was also gemeint ist, wenn vom Recht auf Vergessenwerden die Rede ist, ist ein Recht auf Löschung von Daten, ob digital oder physisch, oder umgekehrt eine Pflicht zur Löschung derselben. All das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Vereinfacht ausgedrückt besagt die Verordnung, dass immer dann, wenn Daten mit Personenbezug erhoben werden, der Empfänger der Daten die Pflicht hat, die Daten zu löschen. Das gilt auch, wenn derjenige, dessen Daten erhoben wurden, nicht danach verlangt. Denn es könnte ja der Verarbeitungsgrund wegfallen. ?Als derjenige, dessen Daten gesammelt wurden, kann man sich bei der verantwortlichen Stelle melden und die Löschung verlangen?, erklärt Bartels.Klassischerweise beziehe sich dieser Löschwunsch auf Medienberichte oder andere Texte, die online veröffentlicht wurden und über Suchmaschinen auffindbar sind, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.Es kann auch andere Löschbegehren geben: etwa Bilder oder Videos, die Anschrift oder Kontaktdaten wie die E-Mail-Adresse. Das gilt auch für eine Bewerbungsmappe, die man per Post an ein Unternehmen geschickt hat.Das Gesetz besagt: Wer Daten löschen lassen will, wendet sich an denjenigen, der die ...