Ausgabe vom 23.08.2023 Seite 6

Suchbegriffe 23.08.2023    6


BGH: Vermieter muss Drittmittel offenlegen Karlsruhedpa Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen. Solche Informationen sollen nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und entscheiden können, ob sie zum Beispiel juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen. Bezahlt der Vermieter etwa Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe zinsverbilligter oder zinsloser Darlehen aus öffentlichen Haushalten, durch Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters, durch Leistungen eines Dritten für den Mieter oder aus Mitteln der Finanzierungsinstitute von Bund und Ländern, verringert das die Mieterhöhung entsprechend. Das solle sicherstellen, dass der Vermieter nicht bessergestellt wird gegenüber anderen, die aus eigenem Vermögen Sanierungen finanzieren. ?Inflation ist asozial? Münchendpa Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Bekämpfung der Inflation als größte Herausforderung bezeichnet. ?Die Geldentwertung unterspült das wirtschaftliche Fundament und sie ist auch asozial?, sagte ...