Ausgabe vom 28.01.2023 Seite 27
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Blickpunkt Fußball: Preußen MünsterKeine Titelangabe Vereine dürfen Namensrechte selbst vergeben Sportausschuss der Stadt beschließt neue Überlassungsverträge jsüMünsterische Vereine dürfen in Zukunft selbst Werbeflächen in ihren Spielstätten vermarkten. Das beschloss der Sportausschuss der Stadt in einer Sitzung am Mittwoch. Auch Namensrechte für Teilbereiche der Stadien dürfen die Clubs künftig selbst vergeben. Grund hierfür sind neu geschlossene Überlassungsverträge. Von der Änderung betroffen sind 25 Vereine auf städtischem Boden.Der Ausschuss möchte durch die neue Aufsetzung veraltete und unterschiedliche Verträge angleichen. Ganz freie Hand bei der Vergabe der Flächen haben die Clubs aber weiter nicht. So heißt es in der Neufassung, dass ?Werbeinhalte politischen, religiösen, jugendgefährdenden oder sittenwidrigen Inhaltes? verboten seien. Dies gilt natürlich auch bei einer möglichen Namensvergabe.Mit den neuen Rechten kommen aber auch neue Pflichten auf die Vereine zu. So ist genauer festgelegt, was sie in Zukunft tun müssen, um das von der Stadt überlassene Gelände auf eigene Kosten zu pflegen. Um dies auszugleichen, sei die Möglichkeit geschaffen worden, Einnahmequellen durch Werbung zu generieren, heißt es.Michael Schmitz, Vorsitzender ...