Ausgabe vom 12.11.2022 Seite 7

Suchbegriffe 12.11.2022    7


BGH stärkt Rechte von Wohnungseigentümern Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag verkündeten Urteil zu einem Fall aus München klargestellt (Az.: V ZR 213/21). Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, war die Klärung für die Praxis ?überaus bedeutsam?. Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund sprach vom richtigen Ergebnis. Es sei gut, dass das nun geregelt sei.Hintergrund der Frage ist, dass es im Wohnungseigentumsgesetz in der bis Ende November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen gab, aus dem abgeleitet wurde, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der ?Vergemeinschaftung durch Beschluss? aber ersatzlos. Fachleute zogen daraus bislang unterschiedliche Schlüsse.?Nähme man das Gesetz beim Wort, gäbe es jetzt nur noch zwei Möglichkeiten?, sagte Richterin Brückner. Dass ausschließlich Eigentümergemeinschaften gegen Mängel an gemeinschaftlichem Eigentum vorgehen dürfen, erscheine wenig sinnvoll, da es um individuell ...