Ausgabe vom 29.05.2026 Seite 7
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Höherer Grundpreis für PV-Anlagen Neuer Plan der Bundesnetzagentur für Solarbesitzer â Balkonkraftwerke ausgenommen Bonn Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte. âDie zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragenâ, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten. Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen â mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen. Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieà es. Der Begriff âProsumentâ ist ein Kofferwort aus âProduzentâ und âKonsumentâ. Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei âsachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen könnenâ, erklärte die ...
