Ausgabe vom 30.04.2026 Seite 13
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24-Jähriger muss über zwei Jahre in Haft Prozess wegen Drogenhandels in Rheine Rheine/Greven. Der Prozess um den 24-jährigen mutmaÃlichen Drogendealer aus Greven wurde am Dienstag vor dem Schöffengericht in Rheine fortgesetzt. Am Ende wurde der Angeklagte wegen gewerbsmäÃiger Drogenabgabe an einen Minderjährigen, versuchter räuberischer Erpressung und gewerbsmäÃigen Drogenhandels in insgesamt fünf Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dies hatte auch der Staatsanwalt beantragt. Der Haftbefehl vom 13. Januar 2026 wurde aufgehoben, âweil keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehtâ, wie die Vorsitzende sagte. Der Beschuldigte saà in Untersuchungshaft, weil er versucht haben soll, Einfluss auf den 17-Jährigen zu nehmen, die Anzeige zurückzuziehen. Der Verteidiger kämpfte in seinem Plädoyer um eine Bewährungsstrafe, weil er das StrafmaÃ, gemessen an der geringen Menge Drogen, die an den 17-jährigen Konsumenten abgegeben wurde, als maÃlos überzogen ansah. âDas neue Gesetz ist unverhältnismäÃig. Ich verteidige gerade einen Dealer wegen 108 Kilogramm, der müsste dann ja die Todesstrafe kriegenâ, sagte er wörtlich. Er beharrte darauf, dass sein Mandant das ...
