Ausgabe vom 30.04.2026 Seite 13

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24-Jähriger muss über zwei Jahre in Haft Prozess wegen Drogenhandels in Rheine Rheine/Greven. Der Prozess um den 24-jährigen mutmaßlichen Drogendealer aus Greven wurde am Dienstag vor dem Schöffengericht in Rheine fortgesetzt. Am Ende wurde der Angeklagte wegen gewerbsmäßiger Drogenabgabe an einen Minderjährigen, versuchter räuberischer Erpressung und gewerbsmäßigen Drogenhandels in insgesamt fünf Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dies hatte auch der Staatsanwalt beantragt. Der Haftbefehl vom 13. Januar 2026 wurde aufgehoben, „weil keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht“, wie die Vorsitzende sagte. Der Beschuldigte saß in Untersuchungshaft, weil er versucht haben soll, Einfluss auf den 17-Jährigen zu nehmen, die Anzeige zurückzuziehen. Der Verteidiger kämpfte in seinem Plädoyer um eine Bewährungsstrafe, weil er das Strafmaß, gemessen an der geringen Menge Drogen, die an den 17-jährigen Konsumenten abgegeben wurde, als maßlos überzogen ansah. „Das neue Gesetz ist unverhältnismäßig. Ich verteidige gerade einen Dealer wegen 108 Kilogramm, der müsste dann ja die Todesstrafe kriegen“, sagte er wörtlich. Er beharrte darauf, dass sein Mandant das ...