Ausgabe vom 25.02.2026 Seite 3

Suchbegriffe 25.02.2026    3


Corona-Infektion ist kein Dienstunfall Telgte/Münster Ein Lehrer der Telgter Sekundarschule war im November 2022 zusammen mit 86 Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrt in Berlin. Bei ihm wurde kurz nach der Rückkehr eine Corona-Infektion nachgewiesen. Der verbeamtete Lehrer beantragte in der Folge die Anerkennung der Infektion als Dienstunfall, das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr lehnte ab. Am Dienstagmorgen trafen sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht in Münster. Am Ende der nur 45-minütigen Verhandlung gab es noch kein Urteil. Dieses soll innerhalb der nächsten 14 Tage ergehen. Die Einzelrichterin machte in ihrer Einschätzung aber klar, dass die Klage „unbegründet“ sei und „keine Aussicht auf Erfolg“ bestehe. Für eine Anerkennung als Dienstunfall hätte der Kläger beweisen müssen, dass er sich tatsächlich während der Klassenfahrt infiziert hat. Der genaue Zeitpunkt sei aber nicht zu ermitteln, stellte die Richterin fest. Der Lehrer hätte sich auch nach seiner Rückkehr nach Telgte anstecken können. Auch für eine Anerkennung als Berufskrankheit sah das Gericht keine Erfolgschancen.Drogerie-Mitarbeiterin bei Angriff verletzt nottuln. Durch ein beherztes Eingreifen verhinderte am ...