Ausgabe vom 20.02.2026 Seite 20

Suchbegriffe 20.02.2026    20


Schonzeit für Hecken beginnt am 1. März KREIS STEINFURT. Größere Rückschnitte oder Rodungen von Gehölzen, Hecken, Schilf etc. müssen bis zum 28. Februar abgeschlossen sein. Vom 1. März bis zum 30. September gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ruhephase für diese Lebensräume, damit Vögel und andere Kleintiere ihre Jungen ungestört aufziehen können. Einem ganzjährigen Schutz unterliegen Bäume mit Höhlen oder Spalten. Diese sind wichtige Schlaf- und Brutplätze für beispielsweise Fledermäuse und Vögel. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt hin. Ein rechtzeitiger Abschluss der Arbeiten hilft, Nester zu bewahren und Tierleben zu schützen. Denn wenn die Tage länger werden, suchen Rotkehlchen, Zaunkönig und Co. schon nach sicheren Brutplätzen. Auch Eichhörnchen sind auf dichte Hecken, Gebüsche und Bäume als ungestörte Kinderstube angewiesen. Schonende Formpflege darf gegebenenfalls auch im Sommer erfolgen. Vor dem Griff zur Schere ist jedoch eine Kontrolle wichtig, ob sich bereits ein Nest in den Zweigen versteckt. Auf brütende Vögel muss Rücksicht genommen werden. Die Schonzeit ist in freier Landschaft und Siedlungen zu beachten. Ist die Verkehrssicherheit ...