Ausgabe vom 14.02.2026 Seite 34
Suchbegriffe 14.02.2026 34
Vermieter müssen Zähler jetzt umrüsten Fernablesbare Geräte notwendig Bis Ende des Jahres müssen in vermieteten Wohnungen und Häusern Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Westfalen hin. Die alten Messgeräte, für die bislang einmal im Jahr der Ablesedienst kommen musste, sind bald nicht mehr zulässig. Von der Frist betroffen sind Vermieter wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gleichermaÃen. Dabei müssen neu installierte Geräte nicht nur fernablesbar, sondern seit dem 1. Dezember 2022 auch interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert worden seien, die die beiden anderen Bedingungen noch nicht erfüllen, bestehe noch kein dringender Handlungsbedarf, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. âDiese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden.â Für Kaltwasserzähler gilt die Pflicht zur Umrüstung bislang nicht. Sobald in einer Wohneinheit fernablesbare Messeinrichtungen installiert sind, müssen Vermieter ihren Mietern einmal im Monat ...
