Ausgabe vom 22.10.2025 Seite 12

Suchbegriffe 22.10.2025    12


Zinsen und Dividenden beachten Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet? Damit können Sie verhindern, dass die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden einbehält und ans Finanzamt abführt. Denn Ledige können dank des Sparerpauschbetrags bis zu 1000 Euro, zusammenveranlagte Ehepaare bis zu 2000 Euro jährlich an Kapitalerträgen vereinnahmen, ohne dass darauf Steuern zu bezahlen sind. Weiß die Bank aber nicht, wie Sie Ihren Sparerpauschbetrag in Ihrem eigenen Finanzkosmos einsetzen, kann sie diesen auch nicht berücksichtigen. „Liegt kein Freistellungsauftrag vor oder übersteigen die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag, zieht die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer ab“, sagt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer.“ Insgesamt können sich die Abzüge so auf maximal 27,99 Prozent belaufen. Gut zu wissen: Wer bei mehreren Finanzinstituten Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, kann den Sparerpauschbetrag mit verschiedenen Freistellungsaufträgen auch auf mehrere Banken und Sparkassen ...