Ausgabe vom 24.06.2025 Seite 12

Suchbegriffe 24.06.2025    12


Lärmendes Planschen nur bis 22 Uhr Regeln für Pools beachten Der Sommer ist in Deutschland angekommen und mit den steigenden Temperaturen stellt sich die Frage: Darf ich im Garten oder auf dem Balkon ein mobiles Planschbecken oder einen Pool zur Abkühlung aufstellen? Die unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Denn das hängt entscheidend davon ab, ob Sie Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses, Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter sind. Eigentümer können laut Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein weitgehend frei über ihren eigenen Grund verfügen und deshalb dort auch mobile Planschbecken oder Pools aufstellen. Für WEG-Eigentümer kommt es darauf an, „wozu die Teilungserklärung sie berechtigt und ob der Standort innerhalb ihres Sonder- oder des Gemeinschaftseigentums liegt“, so Kemper. Und für Mieter sei schließlich entscheidend, „ob der Mietvertrag die Errichtung eines Pools oder Aufstellung eines Planschbeckens erlaubt“, sagt Kemper. Im Zweifel also entsprechend im Mietvertrag nachlesen, ob dieser eine Regelung enthält. Achtung: Wer ein Planschbecken auf dem Balkon aufstellen möchte, sollte ...