Ausgabe vom 27.05.2025 Seite 7
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VW-Manager müssen in Haft Urteil im Strafprozess zur Dieselaffäre Braunschweig Im Strafprozess zur Dieselaffäre sind vier frühere Führungskräfte von Volkswagen wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig verurteilte zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, zwei Ex-Mitarbeiter erhielten Bewährungsstrafen. Ein ehemaliger Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwei Jahre und sieben Monate Haft bekam der frühere Leiter der Antriebselektronik. Der ranghöchste Angeklagte, ein Ex-Entwicklungsvorstand der Marke Volkswagen, erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Ein ehemaliger Abteilungsleiter wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit dem Urteil geht ein riesiges Verfahren nach fast vier Jahren zu Ende. Während die Angeklagten aus Sicht der Ermittler überführt sind, wehren sich die Männer und sehen sich als Bauernopfer. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischen zwei und vier Jahren Gefängnis gefordert und hielt nur in einem Fall Bewährung für angebracht. Die Verteidigung dagegen plädierte auf drei Freisprüche und eine Verwarnung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und die juristische ...