Ausgabe vom 16.04.2025 Seite 21
Suchbegriffe 16.04.2025 21
GröÃe schützt nicht vor Steuerpflicht Der Fall: âViel zu wuchtig für den Alltagâ â so in etwa lautete das Argument eines Unternehmers aus Westfalen, als es um die private Nutzung seines Pickups ging. Das Kfz gehörte zum Betriebsvermögen, stand nach Feierabend direkt vor dem Wohnhaus, wurde aber â so der Unternehmer â ausschlieÃlich betrieblich genutzt. Für private Zwecke sei der Wagen zu groà gewesen, auÃerdem mit Werbefolien beklebt. Zudem habe es im Haushalt andere Kfz gegeben. Das Finanzamt sah das anders: Ohne Fahrtenbuch kein Nachweis fehlender Privatnutzung. Also habe eine pauschale Versteuerung der Privatnutzung nach der 1-%-Regelung zu erfolgen. Der Unternehmer klagte.Die Rechtslage: Kfz, die betrieblich genutzt werden und sich auch für private Fahrten eignen, gelten steuerlich als privat mitgenutzt, solange nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird (sogenannter Anscheinsbeweis). Wird kein Fahrtenbuch geführt, wird der private Nutzungsanteil nach der 1-%-Regelung versteuert. Um das zu vermeiden, muss der Unternehmer ein ordnungsgemäÃes Fahrtenbuch führen. Allgemeine Aussagen reichen nicht.Die Entscheidung: Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs reichten die Argumente im konkreten Fall nicht aus ...