Ausgabe vom 07.02.2025 Seite 4

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Beschluss: „Wahlarena“ der ARD ohne BSW köln, mannheim Die BSW-Spitzenkandidatin für die bevorstehende Bundestagswahl, Sahra Wagenknecht, muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025“ eingeladen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt (AZ.: 6 L 81/25), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Demgegenüber muss der SWR die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu seinen Vorwahlsendungen „Wahlarena“ einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte in einem Beschluss eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (AZ: 1 S 164/25) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist dagegen noch nicht rechtskräftig. Am 17. Februar, sechs Tage vor dem Urnengang, findet im Ersten die Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ statt. Dazu wurden die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien CDU/CSU, der AfD, der SPD und der Grünen eingeladen. Die Nichtberücksichtigung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) führte zu der Klage der Partei. Antragsgegner ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der als federführende ...