Ausgabe vom 21.12.2024 Seite 14

Suchbegriffe 21.12.2024    14


Der gescheiterte Versuch Das Radfahren auf der Emsstraße ist ab dem 31. Januar nur noch von 20 bis 9 Uhr erlaubt RHEINE. Die Entscheidung ist getroffen: Die Emsstraße – durchgehend vom Borneplatz bis zur Lingener Straße – darf ab Ende Januar nur noch von 20 bis 9 Uhr mit dem Rad befahren werden. Das heißt auch, dass das Radfahren von 9 bis 20 Uhr dort verboten ist. Die Regelung betrifft auch Nebenstraßen wie Herrenschreiberstraße, Münsterstraße oder Bültstiege. Für den Radverkehr erhalten bleibt hingegen die Achse Stadthalle, Dionysiusbrücke, An der Stadtkirche, Marktplatz und Marktstraße. Und wenn kein Wochenmarkt oder eine andere Veranstaltung stattfindet, darf auch über den Borneplatz geradelt werden. Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen sprachen sich die Mitglieder des Bau- und Mobilitätsausschusses für diese Regelung ab dem 31. Januar 2025 aus. Zuvor hatte der Ausschuss mehr als eine Stunde über das Thema diskutiert. „Es war ein Versuch, das Radfahren in der oberen Emsstraße zu erlauben. Laut Kreispolizeibehörde kommt es aber immer wieder zu Unfällen und Beinahe-Unfällen, weshalb der Bürgermeister sich entschlossen hat, die straßenverkehrsrechtliche Änderung ...