Ausgabe vom 19.11.2024 Seite 7

Suchbegriffe 19.11.2024    7


Facebook muss für Datenleck haften Bundesgerichtshof gibt Leitlinien für Schadenersatzansprüche vor Karlsruhe.. Einen gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) vorgeknöpft – und Leitlinien für Tausende Verfahren an deutschen Gerichten vorgegeben. Im Kern geht es darum, wann Nutzer bei einem Datenleck Anspruch auf Schadenersatz haben und was sie beweisen müssen. Hintergrund ist ein Fall des sogenannten Scrapings: Diebe hatten vor Jahren Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Konten gestohlen. Das sorgte weltweit für Aufsehen. Nach Einschätzung von Fachleuten hat das Urteil Konsequenzen weit über den Fall hinaus. Was ist Scraping? Scraping heißt auf Deutsch so viel wie Schürfen und bedeutet, dass Daten etwa von Internetseiten systematisch gesammelt und gespeichert werden. Ein Beispiel für eine autorisierte und legitime Nutzung ist etwa die Arbeit von Suchmaschinen. Wenn allerdings automatisierte Prozesse genutzt werden, um Daten auf Facebook ohne Zustimmung des Konzerns auszulesen, stellt das einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar. Was war im konkreten Fall passiert? Datendiebe hatten eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausgenutzt, ...