Ausgabe vom 05.10.2024 Seite 41

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Laub ist hinzunehmen Oberlandesgericht entscheidet Wer einen offenen Pool auf seinem Grundstück errichtet, kann von seinem Nachbarn kein Geld für die Poolreinigung verlangen. Auch wenn die beiden Eichen vom Nachbarn den Grenzabstand unterschreiten, besteht kein Anspruch auf eine sogenannte Laubrente ? also eine monatliche Ausgleichsleistung für den erhöhten Reinigungsaufwand. Dies zeigt eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 19 U 67/23).Der Fall: 90 Jahre alte Eichen und ein neuer PoolDie Nachbarin wusste, dass die beiden 90 Jahre alten Eichen zu nah am Grundstückszaun stehen. Dennoch entschied sie sich, einen offenen Pool im Traufbereich zu errichten. Vom Nachbarn verlangte sie eine monatliche Vorauszahlung von fast 280 Euro, um den Pool von den herunterfallenden Blättern zu reinigen.Das Landgericht erklärte den Anspruch für gerechtfertigt. Der beklagte Nachbar ging in Berufung ? mit Erfolg. Das OLG holte ein Sachverständigengutachten ein und lehnte den Anspruch letztlich ab. Warum?Beim Pool liege zwar eine wesentliche Beeinträchtigung durch den Laubfall vor. Die Klägerin habe aber gewusst, dass die Grundstücke in einer Gegend liegen, die von älterem und höherem Baumbestand geprägt ist. Somit war der Laub- ...