Ausgabe vom 01.10.2024 Seite 6

Suchbegriffe 01.10.2024    6


Microsoft unter Aufsicht Kartellamt stellt ?überragende Bedeutung für Wettbewerb? fest Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von Microsoft über den europäischen Digital Markets Act (DMA) hinaus ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur für Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte Gatekeeper-Funktion festgestellt. Die Europäische Kommission prüft noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. 1&1 erschwert einfache Kündigung ?1&1 hatte die Online-Kündigung mit rechtswidrigen Hürden versehen und es Kunden erschwert, Verträge schnell und unkompliziert zu beenden?, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Seit der Einführung des Kündigungsbuttons erreichen die Verbraucherzentrale NRW immer wieder Beschwerden, die statt einer Kündigung lediglich eine Kündigungsvormerkung übermittelt haben und es ...