Ausgabe vom 28.09.2024 Seite 11

Suchbegriffe 28.09.2024    11


Wie Sie Herbstlaub im Garten gut nutzen können Tipps für die bunte Jahreszeit Entfernen müssen Sie das Laub zwar zunächst einmal nur auf Ihrem eigenen Grundstück. Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hauseigentümer übertragen, müssen diese allerdings auch dort Laub entfernen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Rutscht jemand auf dem Laub aus, kann es sonst unter Umständen teuer werden. Und auch Mieter können an der Reihe sein. Nämlich dann, wenn Eigentümer ihre Fegedienst-Pflichten an die Mieter weitergereicht haben. Ob das bei Ihnen der Fall ist, verrät ein Blick in den Mietvertrag. Denn dort muss diese Regelung laut den Verbraucherschützern festgehalten werden.Loswerden können Sie das Laub dann übrigens in der Biotonne oder auf dem eigenen Kompost. Ist es stark verschmutzt oder von Krankheiten oder Pilz befallen, können kleine Mengen laut Verbraucherzentrale NRW auch in der Restmülltonne entsorgt werden. Manche Gemeinden bieten demnach auch spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden. Informieren Sie sich dazu am besten beim Entsorger vor Ort.Und im Garten? Da kann Laub auch ruhig mal liegen bleiben, etwa unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden. Das erspart nicht nur das ...