Ausgabe vom 12.09.2024 Seite 6
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Keine Kosten bei Tapeten im Video BGH: Veröffentlichung verletzt nicht das Urheberrecht Der erste Zivilsenat in Karlsruhe hatte es mit drei Verfahren zu tun, in denen ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an Fotos lizenziert, gegen Personen klagte, die Bilder von Fototapeten im Internet hochgeladen hatten. Unter anderem ging es um eine Klage gegen eine Frau, die eine entsprechende Fototapete gekauft und diese in ihrem Haus angebracht hatte. Die Tapete war in Videos auf ihrer eigenen Facebook-Seite zu sehen. In einem anderen Fall wurde eine solche Tapete in einem Hotelzimmer verwendet. Fotos davon sind im Internet auf Hotelportalen zu finden. Das Unternehmen klagt in allen Verfahren auf Schadenersatz und die Erstattung von Abmahnkosten. In den Vorinstanzen hatte es damit aber keinen Erfolg.Der BGH bestätigte die Urteile. Es sei von einer sogenannten konkludenten Einwilligung des Urhebers auszugehen. IG Metall fordert sieben Prozent mehr Arndt Kirchhoff, Präsident von Unternehmer.NRW, hält dagegen: ?Sieben Prozent mehr Lohn sind völlig unrealistisch, auch die IG Metall muss berücksichtigen, dass der Standort Deutschland massive Probleme hat?, so Kirchhoff in der ?Frankfurter Allgemeinen?.Die Branche hat allein in NRW 700 000 Beschäftigte. Verbandsgebunden sind davon mehr als ...