Ausgabe vom 04.09.2024 Seite 3

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Was tun mit Manuscriptum-Steuern? Karlsruhe: Urteil gegen Giftmischer war rechtens Gericht hatte Angeklagten zu Sicherungsverwahrung verurteilt Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, seien dabei keine Rechtsfehler festzustellen gewesen. Das Urteil wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung ist damit rechtskräftig.Mit einer selbst hergestellten giftigen Substanz hatte der Iraner nach Überzeugung der Dortmunder Richter laut Urteil aus November 2023 einen Anschlag in Deutschland verüben und damit möglichst viele Menschen töten wollen. Er hatte demnach bereits über das Internet Kontakt zur terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aufgenommen und nach Anleitung einer unbekannten Person begonnen, die Substanzen zur Herstellung von Cyanid zu besorgen. Dass die erworbenen Materialien tatsächlich zur Giftherstellung ungeeignet waren, ahnte er jedoch nicht.Dass damit objektiv keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, hielten die Richter beim Bundesgerichtshof wie die in Dortmund für irrelevant für die Strafbarkeit. Auch die Annahme des Landgerichts, das Ansammeln verschiedener vermeintlich zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe sei als Terrorismusfinanzierung strafbar, halte der rechtlichen Kontrolle ...