Ausgabe vom 29.08.2024 Seite 3

Suchbegriffe 29.08.2024    3


Datenschutz Eine Videoüberwachung von Schulen kommt nur außerhalb des laufenden Schulbetriebs in Betracht. Das erklärt der Sprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Jan Keuchel, auf Anfrage unserer Redaktion. Sonst würden die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften beeinträchtigt. Das Schulgesetz verbiete es, Schüler und Lehrkräften während des Schulbetriebs durch Videokameras zu überwachen.Außerhalb des Schulbetriebs sei der Schulträger für die Daten verantwortlich. Er müsse die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen prüfen und dokumentieren. Wenn er ?Leben, Gesundheit oder Eigentum? schützen wolle, dürfe er die öffentlich zugänglichen Bereiche überwachen. ?Allerdings dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen?, betonte der Sprecher.werd Kommunen mit Videoüberwachung Kämmerer tritt gegen Bürgermeister an Namen und Nachrichten Einbrecher knebeln 66-Jährigen ?Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, gelang dem 66-Jährigen die Flucht aus seinem Haus?. Er sei leicht verletzt worden. Die beiden Tatverdächtigen hätten sich zu dem Zeitpunkt noch im Gebäude befunden. Ein Diensthund kam ihnen dort jedoch auf die Spur. Für beide ...