Ausgabe vom 20.07.2024 Seite 38
Suchbegriffe 20.07.2024 38
Jede Zahlung muss belegt sein So prüfen Wohnungseigentümer ihre Jahresabrechnung Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis Ende Juni ihre Jahresabrechnung. Denn wenn nichts anderes festgelegt ist, muss die zuständige Verwaltung diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorlegen.Eigentümerinnen und Eigentümer finden darin Informationen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die beim Unterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums aufgelaufen sind, sowie Informationen über die Vermögenssituation der WEG. Der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum rät dazu, die Aufstellung selbstständig zu prüfen ? auch wenn der WEG-Verwaltungsbeirat dazu ohnehin verpflichtet ist. Weil die Kontrolle der Einzel- und Gesamtabrechnung dem Verband zufolge nicht simpel ist, gibt er Eigentümerinnen und Eigentümern einige wertvolle Tipps für das Vorgehen an die Hand:BelegeJede Zahlung muss belegbar sein. Die Belege sollten Eigentümer zumindest stichprobenartig und bei größeren Zahlungen immer auf Abweichungen untersuchen. Die entsprechenden Unterlagen sollten dabei stets im Original vorhanden sein.KontoständePassen die Bankkontostände zu den aufgeführten Einnahmen und Ausgaben? Hierzu können Sie die Kontostände zum Jahresbeginn mit denen zum ...