Ausgabe vom 18.05.2024 Seite 14

Suchbegriffe 18.05.2024    14


Versicherte wählen Unterbringung selbst Ein Brand oder ein Wasserschaden können die eigene Wohnung ordentlich verwüsten. Ist sie nicht mehr bewohnbar, müssen Bewohner irgendwo anders unterkommen. Gute Hausratversicherungen kommen während der Reparaturarbeiten für die Kosten einer alternativen Unterbringung auf. Wenn Geschädigte nicht im Hotel, sondern anderweitig unterkommen möchten, ist das kein Grund für Versicherer, die Zahlung zu verweigern. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 9 U 187/22) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin.In dem konkreten Fall hatten die Versicherungsnehmer gegen ihren Versicherer geklagt. Nachdem ihre Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar geworden war, hatten sich die Kläger für ein Jahr ein Wohnmobil gemietet, um darin zu wohnen. Die beklagte Versicherung wollte die Kosten für die Anmietung des Wohnmobils jedoch nicht erstatten. Sie argumentierte, dass den Klägern kostengünstigere Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten ? etwa ein Hotel oder eine andere Wohnung.Das OLG Köln hielt es aber mit den Klägern. Die Richter stellten fest, dass auch die Anmietung eines Wohnmobils eine hotelähnliche Unterbringung sei und die Kosten daher grundsätzlich erstattungsfähig sein ...