Ausgabe vom 17.02.2024 Seite 21

Suchbegriffe 17.02.2024    21


PV: So bleiben Einnahmen steuerfrei Photovoltaikanlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Dabei sind die erzielten Einnahmen von der Einkommensteuer befreit, wenn die Nennleistung der Anlage bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden 30 Kilowatt (peak) beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) je Wohneinheit nicht übersteigt.Steuerbefreit sind alle Einnahmen, die durch die Einspeisevergütung, Entgelte von Stromlieferungen an Mieter, Vergütungen für das Aufladen von Fahrzeugen, Zuschüsse sowie Umsatzsteuererstattungen entstanden sind. Ebenso besteht eine Steuerbefreiung, wenn Betreiber ? neben der Einspeisung ins Stromnetz ? auch Strom für ihre selbstgenutzte Wohnung, Büroräume oder Elektroautos entnehmen. ots Neue Anlagen und Abschnitte Einige wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023 EMSDETTEN. Doppelte Haushaltsführung oder Bitcoin, Anlage SO oder Anlage V Sonstiges: Es gibt zahlreiche Erweiterungen und Neuformulierungen sowie zwei komplett neue Anlagen bei den Steuerformularen 2023. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliches Formular, neue ZeilenWer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zusätzliche Wohnung oder ein Zimmer mietet, um nicht täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort ...